+49 (341) 97857410
Rufen Sie mich an, ich berate Sie gerne!

Die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen hat bekanntlich ihre Grenzen. Das merken Kassenpatienten vor allem beim Zahnersatz, der schon mal einen Jahresurlaubsetat verschlingen kann. Aber auch in puncto Vorsorge oder Naturheilverfahren übernehmen die Kassen bei Weitem nicht alles, was sich Patienten wünschen. Mit Krankenzusatzversicherungen lassen sich einige der Versorgungslücken des Kassensystems für relativ kleines Geld schließen. Die beliebten Policen können auch von Unternehmen als betriebliche Krankenversicherung (bKV) ihren Angestellten angeboten werden – ein prinzipiell gern genutztes „Schmankerl“ zur Mitarbeiterbindung.

Seit 2013 galten die bKV-Beiträge allerdings als Barlohn und wurden voll mit Steuern und Abgaben belegt, was die Zusatzleistung für Arbeitgeber unattraktiver machte. Nach einer Bundesfinanzhof-Entscheidung hat der Gesetzgeber nun aber eine Kehrtwende vollziehen müssen: Rückwirkend bis zum 7. Juni 2018 gelten bKV-Beiträge (bis 44 Euro im Monat pro Person) wieder als steuerfreier Sachlohn. Damit dürften in Zukunft wieder deutlich mehr Beschäftigte in den Genuss kommen, über die Firma Extra-Gesundheitsleistungen zu erhalten.

Mir ist bewusst, dass mit meinem Klick auf die Verbindung zu Facebook,
Instagram, LinkedIn und Xing möglicherweise personenbezogene Daten
(wie bspw. meine IP-Adresse) an Facebook, Instagram, LinkedIn und Xing übertragen werden.

Mitglied der Hanse Business Community PremiumCircle Premium Mitglied Gemeinsam für Leipzig Mitglied im Bund der Steuerzahler