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Curt versichert Blog

Seit einigen Wochen tritt dieser Begriff vermehrt in die Öffentlichkeit. Der Grund liegt auf der Hand. Die Nachfrage nach dieser Versicherungslösung ist kontinuierlich gestiegen. Diese Nachfrage impliziert natürlich auch konkrete Fragen dazu.

Die aktuelle, sehr angespannte Situation der Coronaepedemie bringt Cyberkriminelle auf neue Ideen. Selbst die Segnungen der Digitalisierung, wie eine Verlagerung der Arbeit ins Homeoffice, öffnen ggf. neue Einfallstore in die Unternehmen.

Achtung: Versicherungslücke - Nicht jeder vermeintliche Unfall wird von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt.

Verdacht auf Coronainfektion - Kostenloses einmaliges Arztgespräch finanziert und durchgeführt von TeleClinic - Aktion läuft bis 15.04.2020!!!!

Der PKV-Ombudsmann ist die zentrale Anlaufstelle für privat Krankenversicherte, die eine Meinungsverschiedenheit mit ihrem Versicherer haben. Als Streitschlichter vermittelt ein Team von Juristen neutral und für die Versicherten kostenlos zwischen den Parteien. Ziel ist eine gütliche Einigung, die Gerichts- und Anwaltskosten spart.

Anlageprodukte mit einer 100-prozentigen Garantie auf die eingezahlten Gelder haben es in der fortdauernden Niedrigzinsphase schwer. Die deutschen Versicherer wollen nun reagieren und fordern durch ihren Gesamtverband, auch bei neuen Riester-Verträgen nur noch die Rückzahlung von mindestens 80 Prozent der Bruttobeiträge zu garantieren. So sollen die Ertragschancen erhöht bzw. überhaupt erst welche geschaffen werden, denn eine Bruttobeitragsgarantie ist heutzutage kaum noch mit echter Rendite zu realisieren.

Es wäre ein Schritt, der ein Umdenken in der deutschen Anlegerseele voraussetzen würde. Denn Lebensversicherung und null Verlustrisiko gehören traditionell zwingend zusammen. Die Fürsprecher einer Lockerung der Garantiepflicht argumentieren aber, dass rein mathematisch auf kurz oder lang keine andere Wahl bliebe. Anders sieht das der Bund der Versicherten (BdV), der kritisierte, dass ein Kernversprechen der Riester-Rente mit der angedachten Reform ausgehöhlt würde. Die Initiative des Versicherer-Gesamtverbands schließt an den Vorschlag der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) an, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung Anfang 2021 von 0,9 auf 0,5 Prozent abzusenken.

Welche Versicherer haben aufgrund der aktuellen Verschärfungen der Maßnahmen Änderungen vorgenommen?

Update vom 18.03.2020 (10:00 Uhr)

Die HDI zeichnet noch immer die Betriebsschließungsversicherung inkl. Corona-Deckung. Diese Information stammt vom der Fachabteilung selbst. Vermutlich wird bei weiteren Maßnahmen auch hier das Neugeschäft beendet, aber aktuell ist es noch möglich. Folgende Risikogruppen sind mit der Zusatzoption Betriebsschließung versicherbar:

  • Arztpraxen für Allgemeinmedizin
  • Facharztpraxen
  • Zahnarztpraxen

Noch gelten die Ruheständler in Deutschland als vergleichsweise gut situierte Alterskohorte. Doch mehrere Faktoren gefährden diesen Status: Der demografische Wandel führt zu immer mehr Rentenbeziehern und immer weniger Beitragszahlern, in der Folge zu sinkenden Renten; zunehmend gebrochene Erwerbsbiografien sowie der Trend zu Teilzeit und zu Niedriglöhnen wirken sich negativ auf die individuellen Rentenansprüche aus. Der Effekt ist schon jetzt zu beobachten, wie neueste Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen: Der Anteil der armutsgefährdeten Senioren stieg zwischen 2010 und 2017 von 14 auf 18,7 Prozent, stärker als in jeder anderen Bevölkerungsgruppe. Betroffen sind, Stand 2017, rund 3,2 Millionen Ruheständler.

Experten rechnen mit einem weiteren eklatanten Anstieg. So prognostiziert beispielsweise der Leiter des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher: „Altersarmut wird in den nächsten 10, 15 Jahren noch mal sehr, sehr deutlich zunehmen.“ Private Altersvorsorge, in welcher Form auch immer, ist daher wichtiger denn je.

6.302 Milliarden Euro horten die Deutschen als Bankeinlagen, Bargeld, Wertpapiere und Ansprüche gegenüber Versicherungen (Stand: 3. Quartal 2019). Damit ist das Geldvermögen binnen Jahresfrist um satte 4,5 Prozent gewachsen, wie aus Zahlen der Bundesbank hervorgeht. Nicht eingerechnet wohlgemerkt: Immobilien, deren Wert ebenfalls Jahr für Jahr steigt. Nie waren die Deutschen wohlhabender.

Ein großer Teil der Zugewinne geht auf den Höhenflug an den Börsen zurück. So legte der Deutsche Aktienindex DAX im vergangenen Jahr um 25,5 Prozent zu, das größte Plus seit 2012. Der US-Technologieindex Nasdaq 100 stieg sogar um über 35 Prozent, während der S&P-Index knapp 29 Prozent höher als zu Jahresbeginn abschloss. Verglichen mit diesen Zahlen ist das deutsche Vermögenswachstum eher bescheiden, da die Bundesbürger nach wie vor in weiten Teilen auf Sparbuch & Co. setzen. „Die Präferenz für liquide oder als risikoarm empfundene Anlageformen hielt damit weiter an“, bringt es die Bundesbank auf den Punkt. Gestiegen sind auch die Schulden der Deutschen, allerdings deutlich weniger stark als das Geldvermögen.

Krankenversicherte können bei ihren Kassen einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, wenn eine medizinisch sinnvolle Maßnahme nicht zum Leistungskatalog gehört. Die Kasse ist dann zu einer Einzelfallprüfung verpflichtet. Mit der darf sie sich nicht unbegrenzt Zeit lassen, wie das Sozialgericht Heilbronn kürzlich entschied: Wenn eine gesetzliche Krankenversicherung einen Antrag mehr als fünf Wochen lang unbeantwortet lässt, kann er als genehmigt gelten. Nach Ablauf der Fünf-Wochen-Frist kann der Antragsteller demzufolge von einer „Genehmigungsfiktion“ ausgehen.

Allerdings dürfen die Kassen in begründeten Fällen einen Aufschub verlangen. Voraussetzung ist, dass die Form gewahrt wird. Im Heilbronner Fall war das nicht gegeben: Die Krankenkasse hatte zwar innerhalb der Frist geantwortet und mitgeteilt, dass eine Entscheidung länger brauchen werde. Da Name und Unterschrift des Sachbearbeiters jedoch fehlten, war das Schreiben wegen Formfehlern ungültig. Die beklagte Kasse muss demnach die Kosten der beantragten Behandlung übernehmen.

Nach jahrelangem nervenzehrendem Hickhack wurde der EU-Austritt Großbritanniens mit Ablauf des 31. Januar dann doch relativ geräuschlos vollzogen. Die eigentliche Arbeit mag noch bevorstehen, doch einige Änderungen für Versicherte sind bereits gültig oder absehbar. Darauf wies der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kürzlich hin.

Viele britische Versicherer hatten in den vergangenen Jahren auch in Deutschland Kunden gewinnen können. Die Rechtsgrundlage dafür hat sich nun mit Anbruch der Brexit-Übergangsphase gewandelt. Da die allermeisten Versicherer jedoch die Verträge noch rechtzeitig auf Tochtergesellschaften in EU-Ländern übertragen haben, bleibt der Versicherungsschutz in der Regel, wie er ist. Eine kleine Änderung gibt es hingegen bei der Kfz-Versicherung: Die muss bei Fahrten auf die Insel ab 2021 per Grüner Karte nachgewiesen werden, wenn der Wagen nicht in Großbritannien zugelassen ist. Eventuelle Änderungen, die nach Ende der Übergangsphase in Kraft treten könnten, werden voraussichtlich lediglich Versicherungsverträge betreffen, die direkt mit britischen Unternehmen bestehen.

Leider zeigt dieser Beitrag nur die "Spitze des Eisberges" - die Leidtragenden sind die Versicherten, da es u. U. zu falschen Diagnoseeinträgen in deren Patientenakte kommen kann. Die Problematik zeigt sich u. a. in meiner täglichen Praxis. Im Antragsprozess oder Leistungsfall kann es zu Verzögerungen, Ablehnung des Antrags oder Rückabwicklung der Verträge kommen. Deshalb ist eine detaillierte Aufarbeitung der Gesundheitshistorie unter Hinzuziehung der jeweiligen Patientenakte im Vorfeld unerlässlich. Dies erfordert sowohl in versicherungsrechtlicher Hinsicht ein umfangreiches aktuelles Fach- sowie medizinisches Hintergrundwissen. Als Versicherungsmakler und Mitglied der PremiumCircle Deutschland GmbH - einem Netzwerk aus Experten für Berufsunfähigkeits- sowie private Kranken- und Pflegeversicherung - gehört es dazu, vor Antragstellung eine umfangreiche Beratung und Aufklärung des Kunden vorzunehmen. So können u. a. falsche Diagnosen in Patientenakten festgestellt und bereinigt werden.

https://www.versicherungsbote.de/id/4888303/Barmer-Krankenkasse-Betrugsverdacht/

Die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen hat bekanntlich ihre Grenzen. Das merken Kassenpatienten vor allem beim Zahnersatz, der schon mal einen Jahresurlaubsetat verschlingen kann. Aber auch in puncto Vorsorge oder Naturheilverfahren übernehmen die Kassen bei Weitem nicht alles, was sich Patienten wünschen. Mit Krankenzusatzversicherungen lassen sich einige der Versorgungslücken des Kassensystems für relativ kleines Geld schließen. Die beliebten Policen können auch von Unternehmen als betriebliche Krankenversicherung (bKV) ihren Angestellten angeboten werden – ein prinzipiell gern genutztes „Schmankerl“ zur Mitarbeiterbindung.

Seit 2013 galten die bKV-Beiträge allerdings als Barlohn und wurden voll mit Steuern und Abgaben belegt, was die Zusatzleistung für Arbeitgeber unattraktiver machte. Nach einer Bundesfinanzhof-Entscheidung hat der Gesetzgeber nun aber eine Kehrtwende vollziehen müssen: Rückwirkend bis zum 7. Juni 2018 gelten bKV-Beiträge (bis 44 Euro im Monat pro Person) wieder als steuerfreier Sachlohn. Damit dürften in Zukunft wieder deutlich mehr Beschäftigte in den Genuss kommen, über die Firma Extra-Gesundheitsleistungen zu erhalten.

Phishingmethode: Einstellung von mobileTAN

Wir warnen vor betrügerischen E-Mails und Telefonanrufen, in denen Betrüger das mobileTAN-Verfahren kündigen und für die VR-SecureGo-App werben. Hierzu sei die Verifikation auf einer Webseite erforderlich - eine klassische Phishing-Seite. Gehen Sie bitte nicht auf die Forderungen der Betrüger ein und geben Sie keine Daten weiter.   Falls Sie den Anweisungen der Betrüger bereits gefolgt sind bzw. Daten eingegeben haben, empfehlen wir Ihnen, auf unserer Homepage die Seite "Karte und Online-Banking sperren" zu nutzen.
Bitte nehmen Sie außerdem Kontakt mit Ihrer Leipziger Volksbank eG
auf.

Der Direktversicherungs-Vertrieb tritt weitgehend auf der Stelle. Woran das liegen könnte, hat nun eine Umfrage unter mehr als 2.000 Bundesbürgern ermittelt. Sie ging auf die Erfahrungen mit dem hauptsächlichen Kommunikationskanal der Direktversicherer – Telefongespräche – ein. Diese Erfahrungen fallen in aller Regel nicht erfreulich aus.
Mit rund 50 Prozent Zustimmung an der Spitze der Ärgernisse: das ständige Wiederholen von Anliegen bei jedem neuen Gesprächspartner und, damit zusammenhängend, das Fehlen eines festen Ansprechpartners (40 Prozent). Rund jeder dritte Befragte monierte darüber hinaus, dass die Fachkompetenz der Hotliner zu gering sei. Auch lange Wartezeiten, Unfreundlichkeit und fehlende Entscheidungsbefugnisse wurden kritisiert.
Unter anderem an diesen Widrigkeiten mag es liegen, dass die Direktversicherer auch 2018 nur unter „ferner liefen“ rangierten. Lediglich im Kfz-Segment kamen sie auf einen Marktanteil von rund 20 Prozent; in den anderen Sparten betrug dieser deutlich unter 10 Prozent. Persönliche Beratung ist in Sachen Versicherung einfach das A und O.

In den vergangenen Jahren wurden Goldanleger nicht verwöhnt. Der Kurs sprang hin und wieder über die 1.300-Dollar-Marke, fiel dann aber zuverlässig wieder darunter. Wer bei früheren Höchstständen jenseits der 1.700 Dollar eingestiegen war, konnte darüber kaum erfreut sein. Nun jedoch besteht Anlass zu neuer Hoffnung: Im August stieg der Goldkurs zeitweise auf 1.555 Dollar, der höchste Wert seit April 2013. In Euro wurde mit 1.393 Euro pro Unze sogar ein Allzeitrekord aufgestellt.

Die Gründe sind vielfältig und werden die Weltwirtschaft wohl noch eine Zeitlang prägen: Die amerikanische Notenbank Fed möchte die Geldpolitik wieder lockern, was den Dollar schwächen dürfte, da er für weltweite Investoren unattraktiver wird. Dadurch wird Gold für Anleger außerhalb des US-Währungsraums günstiger, die Nachfrage und damit auch der Kurs dürften profitieren. Der US-chinesische Handelskonflikt sorgt für wachsende Unsicherheit und treibt viele Investoren in den „sicheren Hafen“, als der Gold traditionell gilt. Auch der USA-Iran-Konflikt schwelt noch immer und macht die Finanzmärkte nervös. Zudem erwarten manche Experten, dass mit dem jüngsten Höhenflug des Goldpreises eine wichtige psychologische Hürde übersprungen wurde, die bislang viele Goldinteressenten vom Kauf abhielt.

Um durchschnittlich 114 Prozent wuchs die Crowdinvesting-Branche seit 2011 Jahr für Jahr. Waren es anfangs noch überwiegend Start-up-Unternehmen, die per Schwarmfinanzierung Gelder für Investitionen und Wachstum sammelten, machen mittlerweile Immobilienprojekte den Schwerpunkt aus. Im vergangenen Jahr kamen sie auf einen Crowdfunding-Marktanteil von 71 Prozent, Tendenz steigend. Auf der anderen Seite wurden im ersten Quartal dieses Jahres nur drei geschlossene Publikums-Immobilienfonds aufgelegt, das Angebotsvolumen erreichte einen Tiefstand. Darin scheint sich eine Wanderungsbewegung der Initiatoren widerzuspiegeln.

Anleger sollten wissen, dass bei der Schwarmfinanzierung in der Regel ein Totalausfallrisiko besteht, da sie als Nachrangdarlehensgeber fungieren. Erst im Mai musste eine Projektgesellschaft, die 1,9 Millionen Euro eingesammelt hatte, Insolvenz anmelden. Dessen ungeachtet hat die Bundesregierung die regulatorischen Zügel für Crowdinvestments kürzlich gelockert. Bisher musste für Projekte mit einem Volumen unter zweieinhalb Millionen Euro kein Prospekt vorgelegt werden, der gesetzlichen Informationspflichten – vor allem zu den Risiken – gerecht wird. Eigentlich sollten damit Start-ups und innovative Projekte von Administrationsaufwand entlastet werden. Verbraucherschützer kritisieren, dass dieses Privileg auch klassischen Immobilienfinanzierungen zugutekommt. Die Prospektpflicht-Grenze wurde kürzlich sogar auf sechs Millionen Euro angehoben.

 

Sogenannte InsurTechs versuchen seit einigen Jahren, den Versicherungsmarkt mit rein digitalen Lösungen umzuwälzen. Von der Bedarfsermittlung und Tarifauswahl bis hin zum Abschluss und zur Leistungsfallbearbeitung decken die Online-Produkte ein vielfältiges Spektrum ab und sollen persönliche Berater überflüssig machen. Die bleiben für die allermeisten Kunden jedoch unersetzlich, wie Zahlen für 2018 zeigen.

Der „Vertriebswegestatistik“ des Versicherer-Gesamtverbands GDV zufolge kommen digitale Direktabschlüsse lediglich in der Kfz-Versicherung auf einen nennenswerten Anteil am Neugeschäft. Jeder fünfte Neuvertrag wird in diesem Segment rein digital abgeschlossen. In den anderen Sparten ist der Online-Anteil verschwindend gering. So wurden lediglich 2,2 Prozent der Lebensversicherungen auf digitalem Wege „eingetütet“, während 18,6 Prozent bei Banken, 28,8 Prozent bei unabhängigen Maklern und 46,9 Prozent bei gebundenen Vertretern abgeschlossen wurden. Auch bei Krankenversicherungen bleiben die InsurTechs mit einem Anteil von 7,6 Prozent im Bereich „unter ferner liefen“.

Die Deutschen gelten im internationalen Vergleich als sicherheitsorientiertes Volk mit dementsprechend ausgeprägter Affinität zu Versicherungen. Wie der „Verbraucherstichprobe 2018“ des Statistischen Bundesamtes zu entnehmen ist, trifft das allerdings nur bedingt zu. In manchen Bereichen hat sich nur eine Minderheit jener Deutschen abgesichert, für die es sinnvoll wäre.

Gut sieht es im Bereich Privathaftpflicht aus: 83 Prozent der Haushalte hierzulande haben einen Regressschutz abgeschlossen, das ist der Spitzenwert unter allen Versicherungen. Dass die übrigen 17 Prozent über genug Vermögen verfügen, um in jedem Haftungsfall aus eigener Tasche bezahlen zu können, darf zwar bezweifelt werden – doch dafür gibt es ja die Forderungsausfalldeckung in Haftpflichtpolicen. Mit 75 Prozent kommt auch die Hausratversicherung auf eine ordentliche Abdeckung.

Andere Zahlen widersprechen dagegen dem Klischee des „überversicherten“ Deutschen. So hat nicht einmal jeder zweite Haushalt eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Nur jeder vierte ist gegen Berufsunfähigkeit abgesichert, obwohl statistisch rund jeder vierte Arbeitnehmer vor dem Rentenalter aufgeben muss. Eine Risikolebenpolice, mit der man Hinterbliebene für den eigenen Todesfall absichert, findet sich lediglich in 17 Prozent der Haushalte.

Zum dritten Mal in Folge ist die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland im vergangenen Jahr gesunken. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden insgesamt rund 110.000 Schadensfälle gemeldet, während es 2017 noch etwa 20.000 mehr waren. Damit hat die Zahl der Einbrüche den niedrigsten Stand seit 20 Jahren erreicht. Der versicherte Schaden belief sich 2018 auf circa 310 Millionen Euro, nach 360 Millionen im Vorjahr. Konterkariert wird die erfreuliche Entwicklung von einem Anstieg der durchschnittlichen Schadenssumme um rund 100 auf circa 2.850 Euro.

Nicht versicherte Fälle wurden in der GDV-Statistik allerdings nicht erfasst, das tatsächliche Einbruchsrisiko lässt sich also kaum beziffern. Wer sich vor den finanziellen Schäden schützen will, kann dies mit einer Hausratversicherung tun. Neben Einbruchdiebstahl deckt die Police auch die Schadensquellen Leitungswasser, Sturm und Hagel, Feuer und Vandalismus ab. Hinzu kommen je nach Tarif weitere Risiken wie Überspannungsschäden oder Elementargefahren – ein fundierter Vergleich lohnt sich.

Auf der Suche nach renditestarken Sachwerten rücken auch Nischenmärkte immer mehr in den Fokus der Anleger. Ein Beispiel ist Whisky: Der Rare Whisky Apex 1.000 Index, der die Preisentwicklung der gefragtesten Produkte abbildet, verzeichnete 2018 ein Plus von über 30 Prozent. In den vergangenen acht Jahren hat sich der Wert gar verfünffacht. Entsprechend oft ist wieder der Kalauer zu hören: „Ich bringe mein Geld an die Bar, da gibt’s die meisten Prozente.“

Ähnlich begehrt sind Oldtimer als Anlageobjekte, auch wenn angesichts des hohen Preisniveaus keine exorbitanten Wertsteigerungen wie beim Whisky verzeichnet werden. Der Oldtimer-Index des Verbands der Automobilindustrie stieg seit 2008 aber immerhin um über 50 Prozent.

Sollte man also in diese Wachstumsmärkte einsteigen? Experten raten zur Vorsicht, denn eine Garantie für eine stetige Wertsteigerung erhält man auch bei sorgfältiger Auswahl nicht. Zudem müssen Nebenkosten für Lagerung, gegebenenfalls Wartung, Steuern und Versicherungen einkalkuliert werden, die durchaus einen nennenswerten Teil der Rendite verzehren können.

Man sollte meinen, dass die vielfältigen ergonomischen Verbesserungen der Arbeitswelt zu einer sinkenden Wahrscheinlichkeit führen, berufsunfähig zu werden. Immerhin wird heute auf rückenschonendes Sitzen geachtet, Sicherheitsvorschriften werden fortlaufend verschärft, immer mehr körperlich strapaziöse Arbeiten werden von Maschinen erledigt.

Wie die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) kürzlich errechnet hat, ist aber der Quote derjenigen, die vor dem Rentenalter ihren Beruf aufgeben müssen, seit rund 20 Jahren konstant: Noch immer trifft dieses Schicksal jeden vierten Arbeitnehmer. Als Datenbasis dienten 17 Millionen private Berufsunfähigkeitspolicen und das Tafelwerk „DAV 1997 I“.

Verschoben haben sich allerdings die Ursachen: Während früher vor allem körperliche Schädigungen den vorzeitigen Renteneintritt ausgelöst haben, sind heute psychische Leiden der Berufsunfähigkeits-Auslöser Nummer eins. Fast jeder dritte Versicherungsfall geht laut dem Versicherer-Gesamtverband darauf zurück. Danach folgen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats, die für jeden vierten Fall einer erzwungenen Berufsaufgabe verantwortlich sind.

Als risikofreudig sind deutsche Anleger ohnehin nicht bekannt, wie die im internationalen Vergleich niedrige Aktienquote belegt. Die zunehmenden Unwägbarkeiten hinsichtlich Konjunktur und Welt(handels)politik haben das Sicherheitsbedürfnis indes zuletzt noch einmal deutlich verstärkt. Die von forsa erhobene „Anlegerstudie 2019“ zeigt, dass sichere Anlageformen wie Sparbuch und Bausparvertrag deutlich an Beliebtheit gewonnen haben.

So landet das Sparbuch mit 48 Prozent bei der Frage „Wo legen Sie aktuell Ihr Geld an?“ auf Rang eins – im Vorjahr waren es nur 39 Prozent. Dahinter folgen Immobilien mit 36 Prozent (Vorjahr: 26) und Bausparverträge, auf die etwa jeder dritte Befragte setzt (Vorjahr: 28 Prozent). Insgesamt liegt „Sicherheit“ an der Spitze der Entscheidungskriterien, 57 Prozent räumen ihr Top-Priorität ein, nachdem es 2018 noch 52 Prozent waren.

Zugleich lässt sich aber ein Trend zur Streuung des Kapitals erkennen, denn auch renditestarke Investments werden stärker als im Vorjahr in Anspruch genommen. So stiegen Fonds von 20 auf 26 und Aktien immerhin von 18 auf 19 Prozent.

Frauen stehen vor einem beträchtlichen Altersarmutsrisiko. Ihre Rente fällt im Schnitt nur etwa halb so hoch aus wie die von Männern. Die Gründe dafür sind vielfältig: Da sie weit überwiegend die Kindererziehung, den Haushalt und die Pflege von Angehörigen übernehmen, arbeiten sie häufiger in Teilzeit oder gar nicht. Hinzu kommt der berüchtigte „Gender Pay Gap“, also die geringere Bezahlung von Frauen für gleichartige Tätigkeiten. Außerdem klettert man/frau die Karriereleiter nicht so schnell empor, wenn ein Vollzeitjob nicht oder nur zeitweise möglich ist. Dadurch spreizt sich die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen ebenso weiter wie durch die Geschlechtertendenzen bei der Berufswahl: Frauen ergreifen häufiger Berufe im sozialen Bereich, wo das Lohnniveau im Allgemeinen geringer ist als beispielsweise in technischen Berufsfeldern.

Da sich all diese Faktoren negativ auf die Rentenhöhe auswirken, läge es eigentlich nahe, der privaten Altersvorsorge besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Wie Umfragen zeigen, befassen sich Frauen aber deutlich weniger mit dem Thema als Männer. Im Schnitt beginnen sie erst zehn Jahre später mit der Vorsorge. Dabei sollte der Einstieg ins Sparen für den Ruhestand gerade bei begrenztem Vorsorgebudget früh erfolgen, um vom Zinseszinseffekt zu profitieren.

Der Versicherungsombudsmann e. V. dient der außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen Versicherern und ihren Kunden. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, findet hier kostenlose, unbürokratische und neutrale Hilfe. So kann in vielen Fällen eine Einigung erzielt werden, ohne dass Gerichte bemüht (und bezahlt) werden müssen.

Seit 2008 hatte Prof. Dr. Günter Hirsch, Ex-Präsident des Bundesgerichtshofs, die Schlichtungsstelle geleitet, nun gab er den Stab an seinen Nachfolger weiter: Zum 1. April hat der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Dr. Wilhelm Schluckebier das Amt übernommen. Rund 270.000 Beschwerden wurden in den elf Jahren unter Hirschs Leitung bearbeitet. Der Rechtsexperte zieht die Bilanz, dass es „selten um einen harten Streit um Recht geht, sondern um einen Mangel an Transparenz und Klarheit“.

Die Zahl der zulässigen Beschwerden seitens Versicherungskunden sank im letzten Jahr um rund 5 Prozent auf knapp über 14.000. Zum Vergleich: In Deutschland laufen, Stand 2017, rund 435 Millionen Versicherungspolicen. Damit liegt die Beschwerdequote bei circa 0,003 Prozent.

 

Seit 2014 mussten Beiträge zu einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) von den Arbeitnehmern als Barlohn versteuert werden. Dies hat die Verbreitung des „Privatpatienten-Upgrades“ deutlich eingeschränkt, obwohl die Mehrheit der gesetzlich versicherten Arbeitnehmer laut Umfragen gern in den Genuss gesundheitlicher Zusatzleistungen käme.

Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass bKV-Beiträge als Sachlohn gelten und damit für Arbeitnehmer steuerfrei sind. Voraussetzung ist unter anderem, dass aus der Versicherung kein Anspruch auf Geldzahlungen resultiert. Damit wird es für Arbeitgeber wieder attraktiver, ihre Mitarbeiter in Zeiten des Fachkräftemangels mit einem „Wohlfühlprogramm“ an sich zu binden.

Eine bKV kann verschiedene Leistungsbausteine umfassen, beispielsweise Chefarztbehandlung und Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer bei stationären Aufenthalten, Zuschüsse zu Zahnbehandlung und -ersatz, von den Krankenkassen nicht erstattete Vorsorgeuntersuchungen, Auslandsreiseschutz und/oder alternative Heilverfahren.

In den USA und in Großbritannien ist die Idee seit Langem Realität: Jeder Bürger darf eine bestimmte Summe pro Jahr steuerfrei auf ein Vorsorge- bzw. Vermögenskonto einzahlen. Wie das Geld angelegt wird – ob beispielsweise in Rentenversicherungen, Fondssparplänen oder Anleihen –, entscheidet allein der Besitzer. Die US-Amerikaner horten bereits rund 14 Billionen Dollar auf derartigen Konten.

Schon seit Anfang des Jahrtausends wird das Konzept auch in Deutschland diskutiert, doch dann kam erst einmal die Riester-Rente. Die SPD wollte dieser nicht das Wasser abgraben, indem eine weitere private Vorsorgeoption begünstigt wird. Nun unternimmt die FDP einen neuen Vorstoß. Nach ihren Vorstellungen soll jeder Bürger im Jahr 24.000 Euro steuerfrei auf ein Vorsorgekonto einzahlen dürfen. Auch die Grünen stehen der Idee prinzipiell positiv gegenüber, verlangen allerdings andere Rahmenbedingungen als die FDP, beispielweise eine staatlich gelenkte Verwaltung der Konten.

Ohnehin befinden sich beide Parteien in der Opposition, was eine Realisierung des Vermögenskontos in absehbarer Zeit unwahrscheinlich macht. Zudem gilt in der deutschen Rentenpolitik der Grundsatz, dass auch das Langlebigkeitsrisiko abgesichert sein sollte. Daraus ergibt sich, dass der Erwerb zeitlich unbegrenzter Rentenansprüche im Vordergrund steht.

Was wäre aus 10.000 Euro bis zum 31. Dezember geworden, wenn man sie am 1. Januar letzten Jahres in gängige Assets investiert hätte? Bei Aktienanlagen lautet die Antwort in der Regel: eine vierstellige Summe. So hätte man mit US-Aktien ein Minus von 550 Euro verbucht und mit deutschen Titeln gar 1.830 Euro eingebüßt. Dazwischen rangieren Schwellenländer-Aktien, mit denen aus 10.000 Euro am Jahresende rund 8.700 Euro wurden. „Überraschungssieger“ in dieser Kategorie wurden eher exotische Assets: Wer kühn genug war, 10.000 Euro in jamaikanische Aktien zu investieren, konnte sich Ende Dezember über ein Plus von 3.050 Euro freuen.

Einen kleinen Preiszuwachs gab es beim Gold, mit dem man zum Jahreswechsel bei 10.300 Euro gestanden hätte. Die gleiche Marge verzeichneten auch Bundesanleihen. Einen Gewinn von 450 Euro konnten Währungsspekulanten einheimsen, die 10.000 Euro in US-Dollar gesteckt hatten. Schlimm traf es dagegen Bitcoin-Anleger: 10.000 Euro schrumpften mit der bekanntesten aller Kryptowährungen auf 2.700 Euro zusammen.

Eine Autofahrerin war an einem Novemberabend im letzten Jahr auf regennasser Fahrbahn ins Schleudern gekommen und gegen eine Warnbake geschleudert. In der Dunkelheit stellte sie lediglich einen leichten Schaden an ihrem Außenspiegel fest. Die Polizei hinzuzuziehen hielt sie deshalb nicht für nötig – und fuhr nach Hause. Erst am nächsten Tag bemerkte sie Kratzer an ihrem Fahrzeug und erstattete eine polizeiliche Meldung. Ein Sachverständiger taxierte daraufhin den Schaden auf 10.400 Euro.

Zwar hatte die Fahrerin eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, doch der Versicherer warf ihr unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. So habe beispielsweise ihre Fahrtüchtigkeit nicht amtlich festgestellt werden können. Damit liege eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung vor, die den Versicherer von seiner Leistungspflicht entbinde. Dieser Auffassung folgten auch das Landgericht Kleve und im Berufungsverfahren das Oberlandesgericht Düsseldorf. Sie sahen die Fahrerin zudem wegen einer möglichen Beschädigung der Warnbake in der Pflicht, die Polizei zu rufen. Den Fahrzeugschaden muss die Verunfallte nun aus eigener Tasche bezahlen.

Alkoholisierte Autofahrer sind allein in Deutschland für rund 300 Verkehrstote und mehr als 13.000 Verletzte jährlich verantwortlich. Zudem fallen die Verletzungen bei alkoholbedingten Unfällen im Durchschnitt deutlich gravierender aus als beim Rest der Verkehrsunfälle. Keine Frage: Alkohol am Steuer ist ein Problem für die öffentliche Sicherheit.

Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat sich des Themas nun angenommen und fordert, europaweit alle Neuwagen künftig mit Alkohol-Wegfahrsperren auszurüsten, sogenannten Alkolocks. Vor dem Start des Motors muss dann zunächst „gepustet“ werden, und nur wenn die Apparatur einen Wert von beispielsweise unter 0,5 Promille misst, wird der Wagen freigegeben.

Droht damit, nach Dieselfahrverboten und Tempolimit-Debatte, der nächste Aufreger für deutsche Autofahrer? Der Deutsche Anwaltverein (DAV) jedenfalls hält die GDV-Idee für übertrieben: „Für Privatfahrten ist das völlig unverhältnismäßig“, findet Christian Funk vom DAV. Sinnvoll könne es aber bei Berufskraftfahrern sein, die eine besonders hohe Verantwortung trügen.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat indexgebundene Rentenversicherungen mit klassischen – also solchen mit Höchstrechnungszins und Überschussbeteiligung – verglichen. Die sogenannten Indexpolicen gehören zu den Aufsteigern der letzten Jahre, denn sie bieten ein Börseninvestment im Versicherungsmantel. Das bringt nicht nur größere Renditechancen, sondern auch die gleichen Steuervorteile und die gleiche Absicherung des Langlebigkeitsrisikos wie bei Klassikpolicen.

Wie das IVFP errechnete, liefern Indexpolicen im Durchschnitt tatsächlich mehr Ertrag als klassische Produkte. Der Unterschied fällt mit rund einem Prozent pro Jahr durchaus nennenswert aus. Dabei profitieren die Anleger von einem Verlustausschluss, den die meisten Indexpolicen bieten: Auch schlechte Börsenjahre wie 2018 (DAX: –16 Prozent) führen damit nur zu einer Rendite von null, nicht aber zu einem Minus. Die Klassikpolicen hingegen leiden unter den Niedrigzinsen, die auch den Höchstrechnungszins („Garantiezins“) nach unten gedrückt haben: Seit 2017 liegt er bei nur noch 0,9 Prozent.

Wenn die Inflation am Wert des Geldes nagt, das Vermögen aber zugleich zinsarm oder gar zinslos aufbewahrt wird, entstehen reale Verluste. So mussten jene Deutschen, die ihr Geld auf Sparbüchern & Co. geparkt haben, im Jahr 2018 einen Kaufkraftverlust von rund 40 Milliarden Euro hinnehmen. Das bisherige Rekordjahr 2017 (32 Milliarden) wurde damit noch einmal deutlich übertroffen. Seit 2011 haben die deutschen Sparer auf diese Weise fast 110 Milliarden Euro eingebüßt.

Grund für die ungute Entwicklung ist die im vergangenen Jahr vergleichsweise hohe Inflation von 1,9 Prozent. Ihr steht eine Verzinsung von rund 0 Prozent bei Sparbüchern und von knapp 0,4 Prozent bei Festgeld gegenüber. Da die Deutschen diesen Sparformen in weiten Teilen eisern die Treue halten, verzichten sie nicht nur auf Milliarden an möglicher Rendite, sondern lassen ihr Vermögen kontinuierlich durch die Inflation abschmelzen. Das dürfte auch noch einige Zeit so weitergehen, denn die Zeichen stehen nicht auf eine baldige Zinserhöhung im Euroraum; sollte sie noch in diesem Jahr kommen, dürfte sie nur marginal ausfallen. Einem entschiedenen Zinsschritt stehen schwächelnde Konjunkturen in Deutschland und Italien sowie hohe Staatschulden in einigen wichtigen Euroländern entgegen.

Wer als Hausbesitzer (oder von diesem beauftragter Mieter) seinen Verkehrssicherungspflichten nicht hinreichend nachkommt, riskiert den Schutz der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Im Winter müssen insbesondere Gehwege und Zufahrten schnee- und eisfrei gehalten sowie bedrohliche Eiszapfen, etwa an Regenrinnen und Dachkanten, entfernt werden. Wird ein Dritter durch eine Dachlawine geschädigt, springt die Versicherung in der Regel ein (bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern übernimmt meist die Privathaftpflichtpolice den Schaden). Wer Passanten per Schild vor Lawinengefahr warnt, hebt damit übrigens seine Haftung als Hausbesitzer nicht auf.

Gebäudeschäden durch Schneedruck können mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Diese muss dafür allerdings einen Elementarschutz beinhalten. Auf einen solchen sollte auch in der Hausratversicherung nicht verzichtet werden, wenn Schneedruck oder Lawinen drohen. Denn oftmals kommen nicht nur das Gebäude und fest verbaute Bestandteile, sondern auch hochwertige Geräte oder Möbel zu Schaden.

Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik aufgegeben, die Immobilien-Grundsteuer zu reformieren. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat daraufhin kürzlich einen Entwurf vorgelegt, nach dem die Grundsteuer für jede Wohnung individuell zu berechnen wäre. Einfließen sollen dabei die Wohnfläche, das Alter, die Grundstücksfläche und der aktuelle Bodenwert, aber auch die Nettokaltmiete. Je höher die Miete, desto höher soll auch die Steuerlast ausfallen. Die Opposition befürchtet nicht nur einen immensen bürokratischen Aufwand, sondern auch steigende Mieten, da die Grundsteuer auf diese umgelegt werden kann. Sozialpolitisch wären höhere Wohnkosten angesichts der ohnehin angespannten Immobilienmärkte in vielen deutschen Städten kaum zu vermitteln.

Um eine solche Entwicklung zu verhindern, möchte Bundesjustizministerin Katharina Barley die Umlagefähigkeit abschaffen – wogegen wiederum die Unionsparteien Widerspruch eingelegt haben. Ihr Argument: Auch ein solcher Schritt würde zu steigenden Mieten führen, da die Vermieter als Kompensation für den wegfallenden Steuerzuschlag die Kaltmieten erhöhen würden. Damit würde auch die jeweilige Vergleichsmiete steigen und neue Spielräume für Erhöhungen eröffnen.

In dem seit Jahren schwelenden Rechtsstreit zwischen privaten Krankenversicherern und einigen ihrer Kunden um die Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun ein Grundsatzurteil gefällt. Im Fokus stand die Unabhängigkeit der Treuhänder, die den Erhöhungen jeweils zustimmen müssen. Konkret ging es im verhandelten Fall um einen Treuhänder, der von seinem Auftraggeber nicht nur Honorare, sondern auch – über ein verbundenes Unternehmen – ein Ruhegehalt bezieht. Der Kläger spricht ihm die Unabhängigkeit ab und verlangt Beitragsrückzahlungen, worin ihm das Landgericht Potsdam gefolgt war.

Wie der BGH aber nun entschied, ist die Unabhängigkeit des Treuhänders nicht allein ausschlaggebend für die Wirksamkeit von Beitragserhöhungen. Die Hoffnung auf umfangreiche Beitragserstattungen müssen die klagenden Privatversicherten damit begraben. Zwar bleibt es ihnen unbenommen, vor Zivilgerichten im Einzelfall die Rechtmäßigkeit von Prämiensteigerungen anzufechten. Nur eben nicht unter alleinigem Verweis auf eine mögliche Befangenheit des Treuhänders.

Einst wurden sie als erzsichere Geldanlagen und optimale Altersvorsorge verkauft: langfristige Spar- und Bausparverträge der Sparkassen. Die hohe Garantieverzinsung ist den Bankmanagern in den heutigen Niedrigzinszeiten jedoch ein Dorn im Auge. Im Zuge von Kostensenkungen auf breiter Front werden immer mehr Kunden die Verträge einfach gekündigt. Vor allem sächsische Sparkassen machten in jüngerer Zeit damit Schlagzeilen, aber auch andere Kreditinstitute verfolgen diese Taktik.

Als Entschädigung steht beispielsweise den Kunden der Sparkasse Bautzen das Angebot offen, ein Sparbuch mit 1,1 Prozent Zinsen zu eröffnen. Das ist zwar deutlich mehr als derzeit bei Sparbüchern üblich, aber auch deutlich weniger als in den Ursprungsverträgen vereinbart. Zudem darf nur das alte Vertragsvermögen auf die neuen Sparbücher übertragen werden, weitere Einzahlungen sind nicht möglich.

Verbraucherschützer monieren, dass das „Prinzip der Vertragstreue“ mit den Kündigungen infrage gestellt werde. Mehrere Klagen gegen Sparkassen laufen aktuell, abschließende Urteile wurden noch nicht gefällt.

Viele Menschen haben das Gefühl, das Leben in der modernen Hochleistungsgesellschaft werde immer „schneller“ und damit anstrengender. Die Folge: Stress, Burn-out und andere psychische Belastungen nehmen zu. Das zeigt sich auch in den Statistiken zur Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Seit Jahren sind seelische Probleme auf dem Vormarsch. Die neuesten Zahlen, die der Versichererverband GDV jüngst für 2016 vorlegte, unterstreichen diesen Trend – und zeigen deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern.

Bei 35,4 Prozent der Frauen, die berufs- oder erwerbsunfähig werden, liegt die Ursache in der Psyche. Bei Männern sind es „nur“ 25 Prozent, wenngleich seelische Probleme auch hier auf Rang eins der Ursachen stehen. Insgesamt ergibt das 29 Prozent aller Betroffenen. Auf Rang zwei folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats mit 18,4 Prozent. Hier sind Männer (20,9) stärker betroffen als Frauen (14,4). Anders sieht es wieder bei den Krebserkrankungen aus, die insgesamt auf 18 Prozent kommen: Bei 23 Prozent der Frauen und 14,8 Prozent der Männer sind sie für Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit verantwortlich. Unfälle sind bei 11,5 Prozent der Männer und nur 5,1 Prozent der Frauen der Auslöser.

Insgesamt muss mehr als jeder fünfte Arbeitnehmer vor Erreichen des Rentenalters die Erwerbstätigkeit einstellen. Eine Berufsunfähigkeitsvorsorge wird daher auch von Verbraucherschützern dringend empfohlen – denn die staatliche Absicherung ist kaum der Rede wert.

Obwohl die 18- bis 24-Jährigen nur 7,7 Prozent der deutschen Bevölkerung ausmachen, stammen 13,6 Prozent der Straßenverkehrstoten aus dieser Altersgruppe. Von den Verletzten sind es sogar 16,5 Prozent. Dass die jungen Fahrer so desaströs überrepräsentiert sind, geht auf eine Mischung aus mangelnder Erfahrung und jugendlichem Leichtsinn zurück. Und dieser scheint nicht so einfach zu zügeln zu sein, wie eine erste Telematik-Datenauswertung eines großen Kfz-Versicherers jetzt ergab.

In den seit einigen Jahren erhältlichen Telematik-Tarifen bekommen die Kfz-Halter einen Prämienrabatt, wenn sie eine vernünftige Fahrweise nachweisen. Dies geschieht mittels einer kleinen (Telematik-)Box im Auto, die Daten zum Fahrverhalten aufzeichnet. Auf deren Basis wird ein Score-Wert errechnet und dem Versicherer mitgeteilt.

Das Erstaunliche: Auch junge Fahrer mit Telematik-Tarifen treten sehr häufig ungehemmt aufs Gaspedal, wie die Auswertung von rund 27 Millionen Fahrerdaten erbrachte. Vor allem zwischen ein und vier Uhr nachts wird die Vorsicht gern vollends suspendiert. Ob die jungen Raser die permanente Telematik-Überwachung schlicht vergessen oder bewusst auf den möglichen Beitragsnachlass verzichten, ist nicht bekannt.

Die Nullzinspolitik mag das Vermögenswachstum nach wie vor dämpfen, reicher werden die Deutschen insgesamt dennoch: Mit 5,779 Billionen Euro vermeldete die Bundesbank für das dritte Quartal 2017 einen neuen Rekordwert. Gegenüber dem Vorquartal entspricht das einer Steigerung um 1,2 Prozent. Mittlerweile dürfte die Sechs-Billionen-Marke geknackt sein. Neben Bargeld, Wertpapieren und Bankeinlagen fließen in diese Summe auch Ansprüche an Versicherungen ein, also beispielsweise Lebensversicherungs-Guthaben. Das – ebenfalls stattliche – Immobilienvermögen jedoch ist nicht enthalten.

Rund anderthalb Billionen Euro werden auf nahezu verzinsungsfreien Konten und in bar gehortet. Aufgrund der Inflation büßten die Besitzer dieser Gelder 2017 rund 38 Milliarden Euro an realem Wert ein. Demgegenüber konnten sich Aktien-, Fonds- und Zertifikate-Investoren über einen Zuwachs von 93 Milliarden Euro im Gesamtjahr freuen. Die Sparquote ist zum 4. Mal in Folge gestiegen und liegt aktuell bei knapp 10 Prozent.

In die Medien schaffen sie es – im Gegensatz zu Elementargewalten oder Bränden – höchst selten, doch im Alltag haben Leitungswasserschäden es in sich: Sie verursachen mit Abstand die meisten Wohngebäude-Schadensfälle und die höchsten Kosten. Das geht aus einer kürzlich vorgelegten Auswertung des Versicherer-Gesamtverbands für das Jahr 2016 hervor.

Demzufolge mussten die Versicherer knapp 2,6 Milliarden Euro für rund 1,15 Millionen Leitungswasser-Schadensfälle leisten. Der Geldbetrag entspricht etwa 54 Prozent aller Wohngebäude-Aufwendungen. Feuerschäden folgen mit knapp einer Milliarde Euro und 210.000 Schadensfällen. Durch Sturm/Hagel bedingte Versicherungsfälle traten zwar häufiger auf (rund 400.000), doch mit 610 Millionen Euro verursachten sie deutlich weniger Kosten. Elementargefahren schließlich komplettieren das Bild mit einer Schadenssumme von 420 Millionen Euro, die sich auf 70.000 Fälle verteilen. In dieser Klasse werden Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch zusammengefasst.

Die tatsächlich eingetretenen Schäden waren deutlich höher, doch die Versicherer erfassen naturgemäß nur die versicherten Fälle. Eine Wohngebäude-Police haben weniger als die Hälfte der deutschen Immobilienbesitzer abgeschlossen.

Am 5. Februar hat Jerome Powell bei der US-Notenbank Fed das Steuer übernommen. Seine Vorgängerin Janet Yellen hätte nach vier Jahren im Amt auch gern weitergemacht, durfte aber nicht. Einen Bruch in der Geldpolitik lässt der Neue indes nicht erwarten, denn er war ein enger Begleiter Yellens. Der Wechsel ging daher reibungs- und geräuschlos über die Bühne.

Die auffälligste Veränderung liegt darin, dass mit Powell nun ein Jurist die Notenbank führt. Seine Vorgänger waren allesamt Ökonomen. Ansonsten erwarten die Märkte „Business as usual“, denn auch Powell gilt als Freund einer lockeren Geldpolitik. Dem Druck, die Zinsen dank der brummenden US-Konjunktur zu erhöhen, kann er sich allerdings nicht entziehen. Es wird allgemein erwartet, dass in diesem Jahr drei Zinserhöhungsschritte erfolgen. Diese dürften jedoch klein ausfallen, um die Märkte nicht zu verschrecken.

Powell hat die Elite-Unis Princeton und Georgetown besucht und zunächst als Jurist gearbeitet. 1984 wechselte er in eine Investmentbank, legte dann ein Intermezzo als Berater des Präsidenten Bush senior ein und setzte seine Karriere anschließend beim Investmenthaus Carlyle Group fort. 2010 sattelte er um und wurde Gastwissenschaftler bei einem Thinktank, bevor ihn Barack Obama 2011 in den Fed-Gouverneursrat berief.

Die gesetzlichen Krankenkassen schmettern rund jeden fünften Antrag auf Reha und Vorsorge ab. Ob es sich um eine AOK, eine Betriebs- oder Ersatzkasse handelt, macht dabei keinen merklichen Unterschied. Nur die wenigsten Versicherten wehren sich gegen eine solche Ablehnung – vermutlich aufgrund der naheliegenden Vermutung, dass man gegen die hochgerüsteten Rechtsabteilungen der Versicherer als einzelne Privatperson wenig ausrichten könne. Dieser Eindruck täuscht jedoch.

 Tatsächlich führt ein Widerspruch nämlich je nach Kassenart in bis zu zwei Dritteln der Fälle schon zum Erfolg, über alle Kassen hinweg stehen die Chancen besser als 50 Prozent. Und man muss kein Jurist sein und auch keinen anheuern, um den Widerspruch anzumelden. Nach einer Ablehnung widerspricht man zunächst in aller Kürze, um die Frist einzuhalten; dafür reicht ein kurzes, formloses Anschreiben, ohne Begründung. Dabei fordert man das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) an, auf das die Ablehnung zurückgeht. Auf dieser Grundlage kann der Arzt, der die Reha verordnet hat, seine Erläuterungen verfeinern und ausbauen, um sie dann der Krankenkasse als Begründung vorzulegen. Oft hilft auch ein Telefonat mit der Kasse. Bleibt diese bei ihrem Nein, kann man sich noch an den Widerspruchsausschuss wenden. Erst danach würden Kosten anfallen, wenn man seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen würde und nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Für viele Deutsche sind die eigenen vier Wände eine wesentliche Säule der Altersvorsorge; schließlich spart man sich im Ruhestand die Miete und hat somit mehr von der Rente. Doch nicht immer ist es selbstverständlich, dass ein Kauf langfristig wirklich günstiger kommt als das Wohnen zur Miete. Ob sich ein Immobilienerwerb lohnt, lässt sich unter anderem am Verhältnis von Jahresnettomiete zum Kaufpreis festmachen.

Eine neue Studie im Auftrag der Postbank offenbart in diesem Punkt riesige regionale Unterschiede. Während man im thüringischen Kyffhäuserkreis gerade einmal das 10-Fache der Jahresmiete für eine 100-Quadratmeter-Wohnung auf den Tisch legen muss, ist es in Nordfriesland das 61-Fache – der Spitzenwert. Nordfriesland? Teurer als München? In der Tat, denn zum Landkreis Nordfriedland zählt auch Sylt mit seinen hochpreisigen Ferienimmobilien. Diese dürften auch beim zweitplatzierten Landkreis Aurich eine Rolle spielen, in dem 41 Jahresnettomieten fällig werden, gefolgt von Miesbach mit 38 und Wittmund mit 37. Hohe Preise sind vor allem an den Küsten und in den prosperierenden Regionen Süddeutschlands üblich, insbesondere in Bayern. Ein günstiger Erwerb ist dagegen im Osten, aber auch in Bremen, Essen, Hannover oder Dortmund möglich.

Insgesamt werden in rund der Hälfte der 402 Kreise und kreisfreien Städte nicht mehr als etwa 20 Jahresmieten aufgerufen – ein Niveau, das Fachleute noch für vertretbar halten. Jenseits davon sollte man vorsichtig sein, wenngleich natürlich auch andere Faktoren für die Kaufentscheidung ausschlaggebend sind.

Wie die Gewerkschaft Ver.di errechnen ließ, droht rund jedem zweiten Beschäftigten in Deutschland ein prekärer Ruhestand. Als kritische Grenze haben die Analysten ein Monatseinkommen von 2.500 Euro zugrunde gelegt. Wer darunterliegt, kommt auch nach 45 Beitragsjahren allenfalls auf eine Rente auf Grundsicherungsniveau – schließlich wird der Rentensatz von derzeit 48,2 Prozent bis 2030 auf 43 Prozent sinken.

Einschließlich der Mini-Jobber gilt diese besorgniserregende Perspektive für gut 49 Prozent der Beschäftigten hierzulande. Wobei die regionalen Unterschiede groß sind: In Thüringen beispielsweise verdienen 62 Prozent weniger als 2.500 Euro, in Baden-Württemberg dagegen nur 38 Prozent. Frauen sind wegen Kindererziehungszeiten und höherer Teilzeitquote besonders von Altersarmut bedroht. Da die großen Parteien indes keine Pläne für eine umfassende Reform des Rentensystems hegen, ist private Vorsorge bis auf Weiteres unverzichtbar, auch wenn dann noch weniger für den aktuellen Konsum bleibt.

Dem Klischee zufolge sinkt die Risikobereitschaft mit dem Alter, auch auf finanziellem Gebiet. Doch dieses Vorurteil könnte – zumindest heutzutage – an der Realität vorbeigehen. Diesen Schluss legt zumindest eine Analyse des Anlageverhaltens der Kunden einer deutschen Großbank nahe. Ausgewertet wurden die Wertpapier-Depots von rund 1,3 Millionen Anlegern.

Ein Ergebnis lautet: Keine andere Altersgruppe hat eine so ausgeprägte Vorliebe für Aktieninvestments wie Senioren. Während die jungen Kunden durchschnittlich zu circa 40 Prozent auf Fonds setzen, sind es bei den Rentnern weniger als 20 Prozent, was auf einen entsprechend höheren Aktienanteil hinausläuft. Ein weiteres Indiz für mehr Risikofreude sind die getätigten Transaktionen: Die meisten Trades pro Jahr verzeichnen die 65-Jährigen, nämlich elf, gefolgt von den 70- bis 75-Jährigen mit zehn. 35- bis 50-jährige Depotinhaber dagegen nehmen im Schnitt acht Trades pro Jahr vor.

Der Markt für Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) ist hart umkämpft – was sich für die Kunden auszahlt. Denn die Versicherer haben sich in den letzten Jahren einen regelrechten Wettlauf um die besten BU-Angebote geliefert. Dadurch steigt das Niveau der Tarife kontinuierlich an.

Objektiv bestätigt wurde das kürzlich erneut vom renommierten Ratinghaus Morgen & Morgen. Dessen Analysten haben 524 BU-Tarife von 69 Versicherern unter die Lupe genommen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Rund zwei Drittel der Angebote, genauer: 342, erhielten die Höchstbewertung von fünf Sternen. In die Noten flossen neben den Bedingungen (50 Prozent) auch die BU-Kompetenz der Anbieter (30 Prozent), die Solidität der Versicherer und die Antragsfragen (jeweils 10 Prozent) ein.

Eine BU-Versicherung stellt den „Goldstandard“ in der Absicherung der Arbeitskraft dar und wird auch von Verbraucherschützern jedem dringend empfohlen, der auf sein Einkommen angewiesen ist.

Endet der Boom? So fragte sich mancher Beobachter des Immobilienmarktes vor wenigen Wochen. Im März war in allen Segmenten ein Preisrückgang verzeichnet worden – erstmals seit über drei Jahren. Die teilweise überhitzten Märkte in den gefragten Metropolen schienen etwas abzukühlen.

Dass damit indes keine Trendumkehr verbunden ist, zeigte dann der April: Alle Teilmärkte bewegten sich wieder nach oben, Eigentumswohnungen sogar um mehr als zwei Prozent. Die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser stiegen zum Vormonat im Bestand um 0,73 und im Neubau um 0,42 Prozent. Der Gesamtmarkt legte ein Plus von 1,07 Prozent hin.

Damit lagen die Preise über alle Segmente hinweg um über acht Prozent höher als im Vorjahresmonat – und ein Ende des Nachfrageüberhangs in den beliebten Städten ist nicht in Sicht. Für eine mittelfristig weniger dynamische Marktentwicklung spricht hingegen, dass mehr und mehr internationale Investoren wegen des mittlerweile hohen Preisniveaus einen Bogen um Deutschland machen.

Das Rentenniveau sinkt kontinuierlich. Schon die optimistischen Prognosen für die Gesetzliche Rentenversicherung laufen auf deutliche Einschränkungen für zukünftige Rentnergenerationen hinaus. Was dabei leicht aus dem Blick gerät: Viele Deutsche – genauer: fast ein Viertel – müssen Abschläge hinnehmen, weil sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Dass nicht alle das freiwillig tun, sondern nicht wenige Frührentner schlichtweg am Ende ihrer körperlichen und/oder psychischen Kräfte sind, ist ein offenes Geheimnis.

Im Schnitt beträgt das Rentenminus (Stand 2015) 7,65 Prozent, der Ruhestand wird dabei um durchschnittlich 25,5 Monate vorgezogen – woraus sich entnehmen lässt, dass pro Monat eine Kürzung von 0,3 Prozent vorgenommen wird. Dieser möglicherweise relevante Faktor sollte bei der Altersvorsorge berücksichtigt werden. Andernfalls könnte die Rentenlücke am Ende noch größer ausfallen als erwartet.

Im Prinzip ist eine Kreditausfallversicherung sinnvoll: Sie springt je nach Tarif im Todesfall des Kreditnehmers ein, bei Arbeitslosigkeit und/oder Krankheit. So ist die Tilgung garantiert und beispielsweise ein finanziertes Eigenheim abgesichert.

Die Umstände aber, unter denen viele dieser Versicherungsverträge zustande kommen, sind zweifelhaft – und die Qualität der Versicherungsbedingungen häufig ebenfalls. In einer Umfrage gaben 43 Prozent der teilnehmenden Kreditnehmer an, ihre Bank habe den Eindruck erweckt, dass der Kredit nur bei gleichzeitigem Abschluss einer Kreditausfallpolice fließe. Dabei handelt es sich in aller Regel um ein unverbindliches Angebot. Auch manche Händler, die Finanzierungen anbieten, drängen die Kunden zum parallelen Abschluss einer solchen Versicherung. Oftmals reicht es, im Kreditvertrag ein Kästchen anzukreuzen – Bedingungen und Prämien: Nebensache. 

Das rächt sich, denn viele dieser aggressiv vertriebenen Tarife sind überteuert und enthalten zahlreiche Ausschlussklauseln. Ein Ehepaar aus Leipzig soll gar für einen 38.400-Euro-Ratenkredit bei seiner Bank eine Kreditausfallversicherungsprämie von 18.500 Euro bezahlt haben. Solche Prämien werden der Kreditsumme im Regelfall hinzuaddiert, so dass auch darauf Zinsen fällig werden. Kreditkunden sollten daher vor Versicherungsabschluss lieber zweimal überlegen und bestenfalls unabhängige Beratung in Anspruch nehmen

Lange Zeit galten europäische Aktien und Märkte als zu krisenanfällig – siehe Griechenland, Spanien, Portugal, Irland oder Italien – und zu wenig dynamisch, um in größerem Stil dort zu investieren. Verglichen mit den US-amerikanischen waren die europäischen Unternehmensgewinne in den letzten Jahren nicht sehr attraktiv für internationale Anleger.

Doch spätestens seit der Wahl Emmanuel Macrons in Frankreich richten die Investoren ihren Fokus wieder vermehrt auf das Potenzial der „Alten Welt“ – auch angesichts der ungewissen Aussichten in den USA, wo die widersprüchlichen Ankündigungen nach wie vor keinen konkreten wirtschaftspolitischen Kurs erkennen lassen. Schon die Wahl in den Niederlanden, bei denen die moderaten Kräfte gestärkt wurden, sorgte für einen Schub. Der europäische Aktienindex EuroStoxx 50 hat den US-Index S&P 500 seitdem hinter sich gelassen, ein Trend, der sich nach dem Sieg Macrons im ersten Wahlgang noch beschleunigte. Neben der politischen Stabilisierung lockt Anleger aber auch die erfreuliche Entwicklung der Unternehmensgewinne nach Europa, während in den USA mit einer schwächeren Gewinndynamik gerechnet wird.

Seit Ende Mai 2017 sind die deutschen Versicherer verpflichtet, ihre Solvabilitätsquoten (auch Bedeckungsquoten genannt) nach den Regelungen von Solvency II zu veröffentlichen. In diesem Wert soll sich gewissermaßen die Krisenfestigkeit der Unternehmen widerspiegeln. So sollen Transparenz und Verbrauchervertrauen gesteigert und Versicherervergleiche erleichtert werden.

Von verschiedenen Marktteilnehmern werden jedoch lautstark Zweifel geäußert, ob sich eine komplexe Thematik wie die Stabilität eines Versicherers in einer einzigen Kennzahl zusammenfassen lässt. So spiegelt die Solvenzquote beispielsweise nicht wider, wie volatil die Assets eines Versicherers sind. Selbst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weist in Person ihres Exekutivdirektors für die Versicherungsaufsicht Dr. Frank Grund auf die Einschränkungen hin: „Auch wenn sich die Kennzahlen grundsätzlich vergleichen lassen, zur Aufstellung einer Rangliste taugen sie nicht.“ Ein Anbietervergleich besitzt schon deshalb nur eingeschränkte Aussagekraft, weil sich die Quoten je nach Marktentwicklung häufig ändern können, wie auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisiert.

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